>> NUR SOLANGE DER VORRAT REICHT!
ACHTUNG!!! Für Menschen mit Handicap gibt es einen zusätzlichen Nachlass:
Für die Inanspruchnahme ist es erforderlich, einen Behindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % vorzulegen. Alternativ ist auch der Kaufvertrag und die Zulassung auf eine Person zulässig, welche im Verwandtschaftsverhältnis zu der bezugsberechtigten Person steht (Ehepartner bzw. Lebensgefährten mit identischer Adresse, Geschwister, Eltern, Großeltern, Kinder & Schwiegereltern mit entsprechenden Nachweisen).